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Dauerhafte Haarentfernung nur mit Unterschrift
Dauerhafte Haarentfernung nur mit Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen
Frage: Machen Sie die dauerhafte Haarentfernung auch bei Minderjährigen oder braucht man da eine Einverständniserklärung der Eltern?Antwort: Wir führen zwar die dauerhafte Haarentfernung auch bei Minderjährigen durch, jedoch nur mit einer Einverständniserklärung der Eltern und einer Kopie des Personalausweises samt Originalunterschrift eines Elternteils. Besser ist es noch, mit einem Elternteil erst einmal zu einer Beratung und einer anschließenden kostenlosen Probebehandlung zu kommen. Bei der Beratung lässt sich dann klären, ob die Behandlung mit IPL das Richtige für Dich ist.
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